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Muss mein Patient zur Abklärung zum Arzt? Screening in der Physiotherapie
Im klinische Alltag müssen laufend Entscheidungen getroffen werden: Welche Struktur / welcher Bereich soll als erstes im Mittelpunkt der Behandlung stehen? Welche Techniken versprechen die besten Erfolge? Welches Management eignet sich für diesen Patienten?
Manchmal lautet die Frage aber auch: ist das Problem dieses Patienten mit meinen physiotherapeutischen Möglichkeiten behandelbar? Benötige ich weitere Informationen bzw. weitere ärztliche Diagnostik? Weisen die Symptome möglicherweise auf eine bedrohliche Erkrankung hin?
Welche Möglichkeiten hat der Therapeut, einen "Screeningprozess" durchzuführen und zu entscheiden, ob das vorliegende Problem physiotherapeutisch zu behandeln ist?
Diese Gedanken und Entscheidungen sind Teil des therapeutischen "Clinical Reasoning" und laufen bewusst und unterbewusst ab. In kritischen Situationen ist es essentiell, dass bewusste Entscheidungen gefällt werden können, und dass der Therapeut in der Lage ist, seine Entscheidungen überzeugend zu begründen.
Eine Begründung für klinisches Handeln ist das Erkennen von klinischen Mustern. Hier spielen klinische Erfahrungen und aufmerksame Beobachtung eine übergeordnete Rolle.
Ziel:
Sicher entscheiden zu können, ob ein Problem physiotherapeutisch behandelt werden kann oder ärztlicher Diagnostik bedarf
Inhalte: Erstkontakt Physiotherapie: Situation in Deutschland und der Welt, Red Flags, "pink flags", welche Symptome erfordern vermehrte Aufmerksamkeit?, Procedere des Screenings, Literatur zum Thema Screening, Problemorientiertes Lernen: Fallstudien
Lernzielkontrolle: Onlineprüfung Multiple Choice und Fallstudien
Heilpraktiker Physiotherapie
HP Physio - Nachqualifikation für eine HPG-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Das Bundesverwaltungsgericht hat uns per Urteil vom 26.08.2009 den Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie beschert. Begründung: Die Erstdiagnose wird in der Ausbildung zum Physio nicht gelehrt und geprüft, also ist die erforderliche Qualifikation für Diagnostik nicht gegeben.
Nun müssen die Gesundheitsämter also spezifische HP Physio Prüfungen abnehmen und bei Erfolg entsprechende Erlaubnisse erteilen.
Um diesen erheblichen Prüfungsaufwand zu reduzieren und die Situation auch für die Behörden und interessierten Physios transparenter zu machen, gibt es seit geraumer Zeit aus dem niedersächsischen Sozialministerium folgende Vorgabe:
Alle Physios, die eine Nachqualifikation absolviert haben, die bestimmte Kriterien erfüllt, können auch ohne weitere Prüfung nach Aktenlage zugelassen werden.
Das Bundesland Sachsen hat sich diesem Verfahren inzwischen angeschlossen.
Und diese Nachqualifikation bieten wir Ihnen hier an.
Inhalte des Kurses sind Berufs- und Gesetzeskunde und medizinische Erstdiagnostik, inkl. praktischer Übungen.
Vermittelt werden die Inhalte durch ein unterrichtserfahrenes Team aus Ärztinnen, Rechtsanwälten und Physiotherapeutinnen.
Am Ende des Kurses findet eine schriftliche Abschlussprüfung über die im Kurs vermittelten Inhalte statt, die erfolgreich absolviert werden muss.
Und was dann?
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses können Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Sachsen die Zulassung zum HP Physio beantragen. Hierbei entscheidet das jeweilige Gesundheitsamt, ob die Nachqualifikation anerkannt wird.
Die Zulassung ist in der Regel gebührenpflichtig.
Und was darf ich dann?
Sie dürfen Patienten diagnostizieren und behandeln, ohne dass sie eine Verordnung vom Arzt haben, also im Erstkontakt (first contact).
Sie dürfen dabei aber nur Therapiemethoden aus der Physiotherapie anwenden.
Andere Therapieverfahren, wie z.B. Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur oder Homöopathie sind von dieser Erlaubnis nicht abgedeckt. Hier empfiehlt es sich, gleich den großen Heilpraktiker zu machen.
Voraussetzungen: Physiotherapeut/in, mind. 25 Jahre alt